Das Behandlungshonorar ist im Vorfeld zunächst vollständig zu bezahlen. Um eine Kostenrückerstattung geltend machen zu können, muss die Rechnung im Anschluss bei der Gesundheitskasse bzw. bei der privaten Zusatzversicherung eingereicht werden. Das entsprechende Rückerstattungs-Formular inklusive Ihrer Daten erhalten Sie mit dem Arzthonorar. In der Regel werden 80% des Kassentarifs der erhaltenen Leistung rückerstattet.

Operative Behandlungen werden sowohl für Allgmeinkassepatienten als auch als für Sonderklassepatienten im Hanusch Krankenhaus / Abteilung Orthopädie - Traumatologie durchgeführt. Operationen in einem Partnerkrankenhaus, wie beispielsweise dem Rudolfiner Haus oder dem Evangelischen Krankenhaus sind selbstverständlich auch möglich. Hier ist allerdings eine Zusatzversicherung notwendig.